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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 06.12.2001 - 20 WF 794/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8973
OLG Dresden, 06.12.2001 - 20 WF 794/01 (https://dejure.org/2001,8973)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06.12.2001 - 20 WF 794/01 (https://dejure.org/2001,8973)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06. Dezember 2001 - 20 WF 794/01 (https://dejure.org/2001,8973)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung von Prozesskostenhilfe für einen Scheidungsantrag wegen Nichtablauf des Trennungsjahres

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Prozesskostenhilfe für Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 114; BGB § 1565 § 1566
    Versagung der Prozesskostenhilfe für einen Scheidungsantrag vor Ablauf des Trennungsjahres

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 890
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 27.03.1983 - 18 WF 1605/83

    Antrag auf Scheidung; Grundsätze für die Terminbestimmung im Verbundverfahren;

    Auszug aus OLG Dresden, 06.12.2001 - 20 WF 794/01
    Ist - wie vorliegend - das Trennungsjahr (vgl. §§ 1565 Abs. 1, 1566 Abs. 1 BGB) noch nicht abgelaufen und werden auch die Voraussetzungen nicht dargelegt, unter denen nach § 1565 Abs. 2 BGB die Ehe vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden kann, ist der Scheidungsantrag unschlüssig und das Prozesskostenhilfegesuch deshalb mangels Erfolgsaussicht abzulehnen, wenn nicht das Trennungsjahr spätestens bei der auf die Prozesskostenhilfebewilligung folgenden Zustellung abgelaufen ist (Zöller/Philippi, a.a.O., § 114 Rn.41; Schwab, Handbuch des Scheidungsrechts, 4. Aufl. 2000, I Rn.157; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Aufl. 1999, Rn.432; Senat, st.Rspr., zuletzt Beschluss vom 17.08.2001 - 20 WF 500/01 - a.A. Johannsen/Henrich/Thalmann, Eherecht, 3. Aufl., § 114 Rn.20; KG FamRZ 83, 821 ff. mit zutreffend kritischer Anmerkung von Braeuer).
  • OLG Celle, 17.01.2014 - 10 WF 4/14

    Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für ein Scheidungsverfahren

    Nach herrschender Auffassung der (neueren) obergerichtlichen Rechtsprechung, der sich der Senat ausdrücklich anschließt, kommt - soweit nicht ausnahmsweise die Voraussetzungen für eine sog. "Härtefallscheidung" substantiiert dargetan sind - eine Bewilligung von VKH erst nach Ablauf des gesetzlich ausdrücklich vorgeschriebenen Trennungsjahres in Betracht, (vgl. OLG Rostock - Beschluß vom 15. Juni 2006 - 11 WF 103/06 - NJW 2006, 3648 f. = OLGR Rostock 2007, 12 f. = juris; OLG Köln - Beschluß vom 5. November 2003 - 26 WF 258/02 - FamRZ 2004, 1117 = juris; OLG Dresden - Beschluß vom 5. Dezember 2001 - 20 WF 794/01 - FamRZ 2002, 890 f. = juris; OLG Hamm - Beschluß vom 20. Dezember 1995 - 12 WF 440/95 - OLGR Hamm 1996, 154 f. = juris; etwas weiter noch OLG Hamm - Beschluß vom 18. April 1980 - 2 WF 121/80 - juris, für den Fall des "unmittelbar bevorstehenden" Ablaufs).
  • OVG Niedersachsen, 27.07.2004 - 2 PA 1176/04

    Behinderung; Entscheidungsreife; Erfolgsaussicht; Erkrankung; Erlass; PKH;

    Für die Frage, ob einem Prozesskostenhilfegesuch Erfolgsaussichten i. S. des § 114 ZPO beizumessen sind (oder ob dies nicht der Fall ist), ist nämlich grundsätzlich auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung - hier die Entscheidung des im Beschwerdeverfahren angerufenen Senats - abzustellen (so auch: Nds. OVG, Beschl. v. 15.3.2000 - 4 O 951/00 - u. Beschl. v. 6.6.2000 - 12 O 2099/00 - BGH, Beschl. v. 27.1.1982 - IV b ZB 950/80 -, MDR 1982, 564 = FamRZ 1982, 367(368); OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 12.1.1990 - 11 E 70/89 -, NVwZ-RR 1990, 384; OLG Dresden, Beschl. v. 6.12.2001 - 20 WF 794/01 -, FamRZ 2002, 890(891); Philippi, in: Zöller, ZPO, 24. Aufl. 2004, RdNr. 44 zu § 119 m. w. Nachw.), nicht aber auf den Zeitpunkt der Entscheidungsreife (so aber: Thür. OVG, Beschl. v. 3.12.1997 - 3 ZO 619/95 -, DVBl. 1998, 488; Hamb. OVG, Beschl. v. 6.8.2003 - 4 So 3/02 -, DVBl. 2004, 844 - unter Aufgabe der früheren Rspr.; P. Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 11. Aufl. 2000, RdNr. 40 zu § 166; Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. 2003, RdNr. 14 a zu § 166; Olbertz, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: September 2003, RdNr. 53 zu § 166 m. w. Nachw.), also den Zeitpunkt, in dem bei Gericht ein vollständiger und ordnungsgemäßer Prozesskostenhilfeantrag vorliegt.
  • AG Ludwigslust, 18.06.2004 - 5 F 100/04
    Ob die Ehe der Parteien im Sinne des § 1565 11 BGB gescheitert ist, kann abschließend dahinstehen, weil für einen Scheidungsantrag, der sich nicht auf Härtegründe gemäß § 1565 II BGB stützen läßt, vor Ablauf des Trennungsjahres keine Prozeßkostenhilfe bewilligt werden kann ( OLG Dresden FamRZ 2002, 890 [OLG Dresden 06.12.2001 - 20 WF 794/01] ).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 19.11.2001 - 18 WF 506/2001   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,21526
OLG Stuttgart, 19.11.2001 - 18 WF 506/2001 (https://dejure.org/2001,21526)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.11.2001 - 18 WF 506/2001 (https://dejure.org/2001,21526)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. November 2001 - 18 WF 506/2001 (https://dejure.org/2001,21526)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Missbräuchliche Eheschließung als Grund für die Ablehnung des Gesuchs auf Prozesskostenhilfe ; Bedürftigkeit der besonderen Überprüfung auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Fall der Scheidung einer Scheinehe

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 890
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Brandenburg, 30.06.2005 - 10 WF 94/05

    Versagung der Prozesskostenhilfe für ein Scheidungsverfahren wegen Mutwilligkeit

    Nach der Gegenansicht wird Mutwillen bei Scheidung einer Scheinehe verneint, wobei insbesondere auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18.7.1984 (FamRZ 1984, 1206) verwiesen wird, in der die Auffassung von vier Verfassungsrichtern wiedergegeben ist, wonach die Annahme von Mutwillen eine Benachteiligung der bedürftigen Partei gegenüber einer bemittelten Partei darstelle (OLG Frankfurt, FamRZ 2004, 1882; OLG Stuttgart, FamRZ 2002, 890; OLG Hamm, FamRZ 2001, 1081; OLG Naumburg, FamRZ 2001, 629; OLG Frankfurt, FamRZ 1996, 615; OLG Nürnberg, FamRZ 1996, 615; OLG Karlsruhe, FamRZ 1986, 680; FamRZ 1988, 91; FamRZ 2003, 1760; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 26. Aufl., § 114, Rz. 8 a; Musielak/Fischer, ZPO, 4. Aufl., § 114, Rz. 32; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 114, Rz. 50; Johannsen/Henrich/Jaeger, aaO., § 1565 BGB, Rz. 18; MünchKomm/Wax, ZPO, 2. Aufl., § 114, Rz. 140; Wax, FamRZ 1985, 10, 11).

    Damit wird erkennbar, dass die Antragstellerin den Antragsgegner nicht etwa deshalb nur geheiratet hat, um ihm ein Bleiberecht in Deutschland zu verschaffen und sie insbesondere auch kein Entgelt für die Eheschließung erhalten hat (vgl. zu der Frage, welche Auswirkungen die Zahlung eines solchen Entgeltes bei Eingehung einer Scheinehe auf die Bedürftigkeit der um Prozesskostenhilfe nachsuchenden Partei hat, BVerfG, FamRZ 1984, 1205; OLG Stuttgart, FamRZ 2002, 890; OLG Hamm, FamRZ 2000, 1092; OLG Schleswig, OLGR 1997, 10; OLG Nürnberg, FamRZ 1995, 1502; Musielak/Fischer, aaO.; Wax, FamRZ 1985, 10, 11).

  • OLG Koblenz, 22.08.2003 - 13 WF 647/03

    Versagung der Prozesskostenhilfe für einen Eheaufhebungsantrag wegen

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 12.09.2001 - 2 (16) WF 119/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,24782
OLG Karlsruhe, 12.09.2001 - 2 (16) WF 119/01 (https://dejure.org/2001,24782)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.09.2001 - 2 (16) WF 119/01 (https://dejure.org/2001,24782)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. September 2001 - 2 (16) WF 119/01 (https://dejure.org/2001,24782)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Widerspruch gegen die Scheidung einer Ehe nach türkischem Recht; Verschulden an der Zerrüttung der Ehe; Begründung eines Anspruchs auf Prozesskostenhilfe durch Erlangung der materiellrechtlichen Voraussetzungen für ein Scheidungsverfahren nach türkischem Recht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 890
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 13.10.2008 - 7 WF 176/08

    Beurteilung der gemäß § 114 ZPO erforderlichen Erfolgsaussichten bei zu

    Sie wäre schlechter gestellt als die Partei, die in der Lage ist, die Kosten eines solchen Scheidungsverfahrens selbst zu tragen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.09.2001, Az. 2 (16) WF 119/01 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 01.08.2006 - 5 WF 159/06

    Scheidungsantrag zur Schaffung materiellrechtlicher Scheidungsvoraussetzung nach

    Auch das Erreichen dieses Ziels - Herbeiführung der materiellrechtlichen Voraussetzungen für die spätere Scheidung - ist als Erfolg im Sinn des § 114 ZPO anzusehen, vgl. OLG Braunschweig, FamRZ 1997, S. 1409; OLG Celle ; FamRZ 1998, S. 758; OLG Hamm FamRZ 1999, S. 1352; OLG Karlsruhe, FamRZ 2002, S. 890; Kalthoener/ Büttner/ Wrobel-sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Auflage, Rz 434; Zöller/ Philippi, ZPO, 24. Auflage, § 114, Rz 41a.
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